Produktionshaftpflicht - Medienversicherungen für Film, TV und Veranstalter

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:


Produktionshaftpflicht

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die sich aus dem Betrieb einer Film- und Fernsehproduktion ergeben kann. Auch hier ist weltweite Deckung möglich, insbesondere auch in USA/Kanada.
International gültige Deckungsbestätigungen, die zum Erhalt von Drehgenehmigungen notwendig sind, stellen wir auf Wunsch aus.
Besonders wichtig ist dieses Produkt auch für Freelancer/selbständige Kameraleute.
Produktionshaftpflicht bieten wir sowohl kurzfristig projektbezogen an, als auch für alle Produktionen eines laufenden Jahres als umfassenden Jahresvertrag.

Versicherungsumfang

Versichert ist die Haftpflicht nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) und die gesetzliche Haftpflicht, die sich im Zusammenhang mit dem allgemeinen Büro- und Studiobetrieb ergeben kann, sowie Dreharbeiten auf fremden Grundstücken.


Mitversicherte Nebenrisiken

Haus- und Grundbesitz, Durchführung von Werbe- und Betriebsveranstaltungen, Einrichtung und Unterhaltung von Außenstudios/Zweigbetrieben, Film-, Ton- und Fernsehaufnahmen auf fremden Grundstücken, Antennen, Kabel, Sendemasten (auch außerhalb des Betriebsgrundstückes) u.v.a.m.


Deckungserweiterungen

Vermögensschäden, Datenschutzschäden Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschafts-, Besucherhabe, Vertragshaftung, Mietsachschäden an Gebäuden/Räumlichkeiten durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Erweiterte Mietsachschadendeckung bei Dreharbeiten, Be- und Entladeschäden, Tätigkeitsschäden, Allmählichkeits-/Abwasserschäden, Umweltbasisdeckung, Obhutsschäden (Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Sachen), Schlüsselschäden, Auslandsschäden (Europa)

Auf Wunsch kann mitversichert werden

Schäden auf der ganzen Welt (USA und Kanada nur auf besondere Anfrage)


Nicht versichert

Der Gebrauch von Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen, Schäden infolge Stunts, Luftfahrten und Hochgebirgstouren, Ansprüche wegen Abhandenkommens von Requisiten, Apparaten, Reisegepäck, Schmucksachen, Ansprüche aus dem wissentlichen Abweichen von gesetzlichen Bestimmungen.

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü