Filmunfall - Medienversicherungen für Film, TV und Veranstalter

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Filmunfall-Versicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung für den Todesfall und Invaliditätsfall sowie für Bergungskosten in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet.


Der Versicherer leistet:
(andere Summen möglich auf Anfrage)

für den Todesfall
50.000,-- EUR

für den Invaliditätsfall mit Progression
125.000,-- EUR

bei Vollinvalidität
375.000,-- EUR

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
15,-- EUR

Bergungskosten
5.000,-- EUR

Versicherungsumfang

Versicherungsschutz wird während der Dreharbeiten mit Einschluß der direkten Wege zu den Drehorten und zurück geboten.

Versicherter Personenkreis

Versichert sind nach vorheriger schriftlicher Anmeldung sämtliche Stabsmitglieder, unabhängig davon, ob es sich um fest angestellte oder freie Mitarbeiter handelt.

Allgemeine Kumulklausel

A.
Werden mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis betroffen und überschreiten die Versicherungsleistungen aus dem Vertrag für diese Personen insgesamt 7.500.000,-- EUR, so gilt dieser Betrag als gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die von dem gleichen Schadenereignis betroffen wurden, und die für die Einzelperson vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entsprechenden Verhältnis.

B.
Sofern für eine der versicherten Personen eine anderweitige Unfall-Versicherung bei der Zürich Agrippina Versicherung AG besteht, ist die Höchstentschädigung aus allen Verträgen für die einzelne Person auf 1.000.000,-- EUR begrenzt.

Anmeldeverfahren

Vor Versicherungsbeginn werden die zu versichernden Personen namentlich unter Bekanntgabe des Geburtsdatums dem Versicherer schriftlich gemeldet.


Produktionen im Ausland

Auf besondere Anfrage wird Versicherungsschutz für ausländische Produktionsmitarbeiter und Darsteller gewährt.




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